Nichtraucherschutzgesetz

Verständnis und korrekte Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes zum Schutz von Gästen und Mitarbeitern vor Passivrauchen

Es ist wichtig, dass du die gesetzlichen Regelungen kennst und umsetzt, um unsere Gäste und dich selbst zu schützen.

Gesetzliche Grundlagen

  • Überblick: Das Nichtraucherschutzgesetz ist auf Bundes- und Landesebene geregelt und dient dem Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. In der Gastronomie sind wir besonders gefordert, diese Regelungen einzuhalten.

  • Wichtige Paragraphen:

    • §1 Zweck des Gesetzes: Schutz der Bevölkerung vor den Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen.

    • §2 Anwendungsbereich: Das Gesetz gilt in allen geschlossenen öffentlichen Räumen, einschließlich gastronomischer Betriebe.

    • §3 Rauchverbot: In allen Innenräumen gilt ein generelles Rauchverbot. Ausnahmen gelten nur unter bestimmten Bedingungen.

Regelungen in der Gastronomie

  • Rauchverbot in Innenräumen: In unserem Betrieb gilt in allen Innenräumen ein absolutes Rauchverbot. Dies schützt nicht nur unsere Gäste, sondern auch dich vor gesundheitlichen Risiken.

  • Ausnahmen und Sonderregelungen:

    • Abgetrennte Raucherräume: Diese dürfen nur unter strengen Auflagen eingerichtet werden, z.B. muss der Raum baulich komplett abgetrennt und ausreichend belüftet sein. Wir haben in unserem Betrieb keinen solchen Raum, daher gilt überall im Innenbereich das Rauchverbot.

    • Außenbereiche: Rauchen ist im Außenbereich erlaubt, solange dieser nicht überdacht oder von Wänden umschlossen ist.

  • Kennzeichnungspflicht: Alle rauchfreien Bereiche sind deutlich mit Schildern gekennzeichnet. Solltest du feststellen, dass eine Kennzeichnung fehlt, melde dies bitte umgehend.

Umsetzung des Nichtraucherschutzes

  • Verantwortlichkeiten: Du bist mitverantwortlich dafür, dass das Rauchverbot eingehalten wird. Dies gilt insbesondere für das Servicepersonal, das den direkten Kontakt zu den Gästen hat.

  • Umgang mit Verstößen:

    • Erster Schritt: Sprich den Gast freundlich an und erinnere ihn an das Rauchverbot. Du könntest sagen: "Entschuldigung, ich muss Sie darauf hinweisen, dass in unseren Räumen das Rauchen nicht gestattet ist. Sie können aber gerne draußen rauchen."

    • Zweiter Schritt: Sollte der Gast nicht kooperieren, informiere die Schichtleitung oder deinen Vorgesetzten.

    • Dritter Schritt: In hartnäckigen Fällen behalten wir uns vor, den Gast des Hauses zu verweisen, um die Gesundheit aller zu schützen.

Gesundheitliche Aspekte

  • Gefahren des Passivrauchens: Passivrauchen ist nachgewiesenermaßen gesundheitsschädlich und kann zu schweren Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegsbeschwerden und Krebs führen. Das Rauchverbot schützt dich und unsere Gäste davor.

  • Schutz des Personals: Dein Schutz als Mitarbeiter/in hat für uns oberste Priorität. Durch die Einhaltung des Rauchverbots sorgen wir dafür, dass dein Arbeitsplatz sicher und gesund bleibt.

Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung

  • Bußgelder: Bei Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz können hohe Bußgelder gegen unseren Betrieb verhängt werden. Auch einzelne Mitarbeiter können belangt werden, wenn sie das Gesetz nicht umsetzen.

  • Haftungsfragen: Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen können wir haftbar gemacht werden. Dies betrifft insbesondere die Geschäftsführung, aber auch du trägst eine Mitverantwortung.


Vielen Dank für deine Aufmerksamkeit. Denk daran, dass der Schutz unserer Gäste und deine eigene Gesundheit oberste Priorität hat. Bei Fragen oder Unsicherheiten stehe ich dir jederzeit zur Verfügung.

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