Infektionsschutzgesetz

Die Belehrung nach § 42 und § 43 des Infektionsschutzgesetzes informiert Personen im Lebensmittelbereich über die Risiken und erforderlichen Verhaltensregeln im Umgang mit ansteckenden Krankheiten.

Kreis Borken

Termin Online-Belehrungen (Belehrungsablauf dauert in der Regel ca. 45 Minuten)

Einzelbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Personen, die in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten und dabei erstmals mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, benötigen eine Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz. Diese Bescheinigung darf bei Tätigkeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein.

Die Belehrungen finden größtenteils online statt. In Ausnahmefällen sind nach Absprache mit dem Gesundheitsamt auch Präsenzveranstaltungen in der Nebenstelle Ahaus möglich.

Online-Belehrungen für Einzelpersonen

Der Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der technischen Umsetzung der Online-Hygienebelehrungen beauftragt.

Der Ablauf der Belehrung sieht wie folgt aus:

  • Möchten Sie an der Online-Belehrung teilnehmen, buchen Sie bitte einen Termin über die dafür vorgesehene Plattform: Online-Belehrung (Daten werden gemäß Datenschutzrichtlinien übertragen.)

  • Bitte geben Sie bei der Anmeldung eine Mobilfunknummer an, unter der Sie erreichbar sind. Sollten Sie zum gebuchten Termin nach drei Anrufversuchen nicht erreichbar sein, verfällt der Termin ohne Kostenerstattung.

  • Zum vereinbarten Zeitpunkt werden Sie vom Technologiezentrum Glehn GmbH per Videoanruf über WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo kontaktiert. Beachten Sie, dass der Anruf bis zu 15 Minuten vor oder nach dem gebuchten Termin erfolgen kann.

  • Während des Anrufs zeigen Sie Ihren Personalausweis in die Kamera, um Ihre Identität zu bestätigen.

  • Nach der Identitätsprüfung erhalten Sie Ihre Zugangsdaten zur Belehrung. Sie können die Belehrung in der von Ihnen bevorzugten Sprache durchführen, wobei Untertitel in anderen Sprachen im deutschsprachigen Belehrungsfilm zur Verfügung stehen.

  • Anschließend stimmen Sie den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu und können mit der Belehrung beginnen.

  • Die Belehrung startet mit einem Film, den Sie jederzeit pausieren oder erneut ansehen können.

  • Im Anschluss lesen Sie bitte das Merkblatt zur Belehrung durch, das ebenfalls in verschiedenen Sprachen verfügbar ist.

  • Zum Abschluss absolvieren Sie einen Test mit 8 Fragen, den Sie bei Bedarf wiederholen können.

  • Es besteht die Möglichkeit, das Online-Belehrungssystem und den Service freiwillig zu bewerten. Ihr Feedback ist willkommen!

  • Nach erfolgreichem Abschluss der Belehrung können Sie die Bescheinigung über Ihre Teilnahme direkt im System herunterladen. In Ausnahmefällen kann die Bescheinigung auch per E-Mail zugesandt werden, wobei auf die Risiken der E-Mail-Datenübertragung hingewiesen wird.

  • Während der Online-Belehrung steht Ihnen bei technischen Fragen qualifiziertes Personal unter der Rufnummer 02182/850765 zur Verfügung.

  • Die Online-Belehrungen sind von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 20:30 Uhr sowie samstags von 09:00 bis 15:30 Uhr verfügbar.

Weitere Informationen findest du bei dem Kreis Borken

Termin: Online-Behlerung

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