Behörden & überprüfen
In der Gastronomie können verschiedene Behörden auftreten, die unterschiedliche Aspekte des Betriebs überprüfen.
Wenn eine Behörde erscheint, lass sie bitte am Eingangsbereich warten und informiere sofort die Geschäftsführung. Eine Behörde darf ohne Anwesenheit der Geschäftsführung keine Kontrollen durchführen.
Hier ist eine Übersicht über die Behörden und ihre Aufgaben
Gesundheitsamt:
Aufgaben: Kontrolle der Hygiene- und Gesundheitsvorschriften. Überprüft, ob die Lebensmittelvorschriften eingehalten werden, und ob die hygienischen Bedingungen im Betrieb den Vorschriften entsprechen.
Anwesenheit: Der Gastronom oder ein verantwortlicher Mitarbeiter sollte anwesend sein, um Fragen zu beantworten und Zugang zu den relevanten Bereichen zu gewähren.
Veterinäramt:
Aufgaben: Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften zur Tiergesundheit und -hygiene. Dies betrifft insbesondere den Umgang mit Fleisch und anderen tierischen Produkten.
Anwesenheit: Der Gastronom oder ein zuständiger Mitarbeiter sollte vor Ort sein, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und etwaige Fragen zu beantworten.
Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Aufgaben: Kontrolle der Qualität und Sicherheit der Lebensmittel, die im Betrieb verwendet werden. Dies kann auch Laboruntersuchungen beinhalten.
Anwesenheit: Der Gastronom oder ein verantwortlicher Mitarbeiter sollte bei der Kontrolle anwesend sein und alle notwendigen Unterlagen vorlegen.
Gewerbeamt:
Aufgaben: Überprüfung der Gewerbeanmeldung und Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften. Hier können auch Überprüfungen bezüglich der Betriebszeiten oder der Erlaubnis zur Ausschank von Alkohol stattfinden.
Anwesenheit: Der Gastronom sollte anwesend sein, um die erforderlichen Dokumente vorzuzeigen und Fragen zur Geschäftstätigkeit zu beantworten.
Finanzamt:
Aufgaben: Prüfung der steuerlichen Aspekte des Gastronomiebetriebs, wie z.B. Umsatzsteuer, Einkommenssteuer und ordnungsgemäße Buchführung.
Anwesenheit: Der Gastronom oder der Steuerberater sollte bei der Prüfung anwesend sein, um alle relevanten Unterlagen und Auskünfte zu liefern.
Bauamt:
Aufgaben: Kontrolle der Einhaltung baurechtlicher Vorschriften, z.B. hinsichtlich der Betriebssicherheit, Brandschutzmaßnahmen und der Nutzung von Räumlichkeiten.
Anwesenheit: Der Gastronom oder der verantwortliche Gebäudemanager sollte bereit sein, um Informationen über die baulichen Gegebenheiten und etwaige Bauvorschriften zur Verfügung zu stellen.
Brandschutzbehörde:
Aufgaben: Überprüfung der Brandschutzvorschriften, wie etwa Brandmeldeanlagen, Feuerlöscher und Evakuierungspläne.
Anwesenheit: Der Gastronom oder der Brandschutzbeauftragte sollte anwesend sein und die Einhaltung der Brandschutzmaßnahmen belegen können.
In der Regel ist es ratsam, dass der Gastronom oder ein qualifizierter Vertreter des Betriebs bei solchen Kontrollen anwesend ist. Dies gewährleistet einen reibungslosen Ablauf der Überprüfung und ermöglicht es, sofort auf Fragen oder mögliche Mängel zu reagieren.
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